Am Umgang mit Flüchtlingen zeigen sich sozialdemokratische Werte

So manche Wortmeldungen in der Flüchtlingsdebatte geben Anlass daran zu erinnern, dass Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in der über 150 jährigen Geschichte der Partei schon mehrfach Opfer politischer Verfolgung geworden sind, und es nach der Machtergreifung der Nazis am 30.01.1933 für zwölf lange Jahre sogar lebensgefährlich war, sich zu den Werten der Sozialdemokratie zu bekennen.

Vielen Genossinnen und Genossen blieb nur die Flucht ins Ausland, um ihr Leben vor den braunen Verbrecherbanden zu retten. Am 22.06.1933 wurde die SPD verboten und von den Nazis ihres Vermögens beraubt (v.a. der Parteihäuser, die bis dahin Zentren des politischen Lebens waren).
Auch der Partei als Organisation blieb nur noch das Exil.
Die Geflüchteten verdankten Ihre Rettung der Aufnahme durch das Ausland, und im Gedenken daran ist es m:E. sozialdemokratische Ehrensache, sich heute schützend vor diejenigen Menschen zu stellen, die durch Krieg und Verfolgung andernorts gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen.

Dabei liegt ja in der Wahl des Zufluchtslandes Deutschland sogar noch ein Kompliment für unser Land, das siebzig Jahre nach dem Ende der braunen Terrorherrschaft offensichtlich für seine friedliche, demokratisch gefestigte Stabilität geschätzt wird.
Diese Stabilität ist aber nicht vom Himmel gefallen, sondern Ergebnis ständiger Selbstvergewisserung, wie wir leben wollen, und eben jetzt, wie wir mit Menschen leben wollen, die bei uns Schutz suchen und womöglich ihr ganzes weiteres Leben hier verbringen werden.
"Die eine" Antwort wird es wohl nicht geben, aber eine zutiefst sozialdemokratische sehr wohl:

Der Schlüssel zu einem guten Leben ist die Chancengerechtigkeit, und die lässt sich nur durch eine solide Bildung erzielen.
Deswegen fordert der SPD-Ortsverein Essen-Mitte die Stadt Essen auf, neben der Ausweitung des Angebots für Deutschkurse vor allen Dingen sicher zu stellen, dass alle schulpflichtigen Flüchtlingskinder auch tatsächlich die Chance erhalten, zu Schule zu gehen.
Das Recht auf Bildung ist übrigens auch aus Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention zu entnehmen, der in Deutschland als unmittelbares Recht gilt.

Matthias Vollstedt