Novemberhilfe – Außerordentliche Unterstützung für betroffene Unternehmen

Für die von den November-Corona-Maßnahmen direkt und indirekt betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen hat die Bundesregierung Rückendeckung zugesagt: die Novemberhilfe. Dafür nimmt der Bund ca. 10 Milliarden Euro in die Hand.

„Mit der erneuten Schließung zur Pandemieeindämmung erreicht viele Betriebe und Unternehmen, wie beispielsweise Kulturinstitutionen, Sport- und Freizeiteinrichtungen oder körpernahe Dienstleister, die nächste enorme wirtschaftliche Belastung. Die Novemberhilfe ist daher absolut notwendig und muss schleunigst umgesetzt werden“, betont der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut. Die gezielte Wirtschaftshilfe sieht für direkt betroffene Unternehmen während der Schließung wöchentliche Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des im November 2019 erwirtschafteten Umsatzes vor. Soloselbstständige, die zu dieser Zeit keine Einnahmen verbuchen konnten, können alternativ den durchschnittlichen Wochenumsatz des Jahres 2019 zugrunde legen. Wer trotz Schließung zusätzlich Umsatz macht, zum Beispiel durch Lieferdienste, kann die Einnahmen, wenn sie bis zu 25 Prozent des Vergleichsumsatzes im November 2019 entsprechen, behalten. „Ich hoffe, dass die betroffenen Unternehmen schnell finanzielle Unterstützung erhalten und so die Schließung überstehen“, ergänzt Heidenblut.

Neben der Novemberhilfe hat der Bundestag darüber hinaus die Überbrückungshilfe III angekündigt und bereits den KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung gestellt. Anträge für die Novemberhilfe können in Kürze hier gestellt werden: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/