Der Knoten ist durch, mehr Rechtssicherheit im Notfalleinsatz – Bundestag erteilt heilkundliche Befugnisse für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter

Heute hat der Bundestag endlich die nötige Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter im Notfalleinsatz beschlossen. Diese Neuregelung bedeutet, sie können künftig im Notfalleinsatz eigenverantwortlich heilkundliche Maßnahmen durchführen, ohne sich wegen eines Verstoßes gegen den Heilkundevorbehalt strafbar zu machen. „Ganz maßgeblich die Bundesländer, vorneweg Rheinland-Pfalz, haben den Stein ins Rollen gebracht. Und heute ist es gelungen, den Knoten zu durchtrennen, das war schon lange überfällig“, freut sich der SPD Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut, der für die neue Regelung gekämpft hat.

„Wenn Notfallsanitäterinnen und -sanitäter gerufen werden, kommt es auf jede Sekunde an. Sie sind oft als Erste vor Ort und müssen daher bis zum Eintreffen des Notarztes auf ihr Wissen aus der Ausbildung zurückgreifen können. Es war und ist absurd, dass der Einsatz lebensrettenden Wissens in genau den Situationen, für die es erlernt wurde, strafbar ist. Diese Absurdität aufzuheben, dafür haben wir nun gesorgt und zwar mit großer Unterstützung von den SPD-Kolleg:innen aus Rheinland-Pfalz. Es gibt jetzt die Ausnahme vom Heilkundevorbehalt unter klaren Voraussetzungen“, begrüßt Dirk Heidenblut die Änderung des Notfallsanitätergesetzes.