Mit dem heutigen Beschluss des Gesetzes zur Modernisierung der digitalen Versorgung und Pflege (DVPMG) schafft der Bundestag eine zukunftsorientierte Gesundheitsversorgung. Neben dem Ausbau der Telemedizin sind digitale Anwendungen künftig auch für die Pflege vorgesehen. So wird die Patientenversorgung umfangreich gestärkt.
„Das DVPMG bietet Patientinnen und Patienten schnelle Hilfestellung per Klick. Über Pflege-Apps oder durch Online-Beratungen können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Unterstützung erhalten. Im Mittelpunkt steht das Wohlergehen der Versicherten, die nun auch auf Videosprechstunden von Heilmittelerbringern und Hebammen zurückgreifen können. Ich bin sehr froh, dass es uns im parlamentarischen Verfahren gelungen ist, die Psychotherapie bei der Telemedizin angemessen zu berücksichtigen“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, Berichterstatter für Telemedizin und zugleich für Psychotherapie.
Verordnungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) werden digital. Die AU gibt es auch per Fernbehandlung. Die Speicherung von Notfalldaten und Medikationsplan erfolgt künftig nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte, sondern in eigenen digitalen Anwendungen. Versicherte bekommen eine digitale Identität, um sich etwa für Datenzugriff oder Videosprechstunde zu legitimieren. „In Notfällen ist schnelles Handeln gefragt. Wenn dann die elektronische Gesundheitskarte nicht greifbar ist, können beispielsweise Notfalldaten oder der Medikationsplan direkt online abgerufen werden. Ich begrüße das Digitalisierungsgesetz sehr, da wir die persönliche Beratung vor Ort um eine Beratung aus der Ferne mithilfe digitaler Anwendungen ergänzen. Sicher und effektiv“, ergänzt Heidenblut.