Mit der Verabschiedung des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite hat der Bundestag das Infektionsgesetz (IfSG) angepasst, um die Länder, Gesundheitsämter, Krankenhäuser sowie Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen bei der Bekämpfung der Pandemie weiter…
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